Die Produktsicherheitsverordnung (ProdSVO) soll sicherstellen, dass Produkte, die auf dem Markt Verbrauchern angeboten werden, den grundlegenden Sicherheitsanforderungen entsprechen. Sie wurde im Mai 2023 im EU-Amtsblatt veröffentlicht und ist seit dem 13. Dezember 2024 anzuwendendes Recht.
Für Textilunternehmen bedeutet dies neue rechtliche Verpflichtungen, vor allem bei Rückruf von gefährlichen Produkten.
Derzeit sind noch immer wichtige Rechtsfragen, insbesondere zum Thema Risikoanalyse, nicht abschließend geklärt. Auch die Leitlinien zur der ProdSVO wurden noch nicht von der Kommission veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur Allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz in einer FAQ-Liste zusammengestellt.
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